Die Fachhochschule

In den 1970er Jahren wurden die westdeutschen Akademien, Ingenieursschulen und Fachschulen in Fachhochschulen (FH) umgewandelt. So wollte man einerseits neben den Universitäten Bildungseinrichtungen schaffen, die eine praxisorientierte Ausbildung anbieten. Andererseits sah man sich in der BRD mit der Situation konfrontiert, dass für die stetig wachsende Zahl der Studierwilligen, die Strukturen nicht ausreichten, es also eines Ausbaus des Bildungssystems bedurfte.

Fachhochschulen sind eigentlich als praxis- bzw. anwendungsorientierte Lehrbetriebe gegründet, die Forschung spielte in diesen Bildungseinrichtungen eine weit weniger große Rolle als an den Universitäten. Seit den 1980er Jahren haben jedoch auch die Fachhochschulen einen Forschungsauftrag. Der Unterschied zu Universitäten besteht darin, dass die Forschungsaufträge hier bei der Hochschule liegen, wohingegen die Forschung an Universitäten bei den Professoren bzw. den Lehrstühlen liegt. FH Professoren können forschen, sind aber anders als ihre Kollegen an Universitäten nicht dazu verpflichtet.

Vor Umsetzung der Bolognareform wurden an Fachhochschulen, die in der Regel technisch ausgerichtet sind, Diplomabschlüsse mit dem Zusatz (FH) vergeben. Zum Beispiel konnte man mit Ablegen der Abschlussprüfung in den Wirtschaftswissenschaften den Abschluss eines Diplombetriebswirtes (FH) erwerben. Mit den neuen Abschlüssen entfällt der Zusatz (FH), da alle Bachelor- und Masterabschlüsse einem standardisierten Muster folgen. Dies birgt für FH Studenten Vorteile, da der Zusatz (FH) im Vergleich mit Universitätsabsolventen oft als Makel galt.

Zugangsvoraussetzung für ein Fachhochschulstudium ist die Fachhochschulreife bzw. die fachgebundene Hochschulreife. Auch mit einem Abitur kann ein FH-Studium aufgenommen werden. Zudem ist es an einigen Fachhochschulen seit Einführung der Bolognareform möglich, mit einem Meistertitel ein berufsbezogenes Fachhochschulstudium aufzunehmen.

Auch an Fachhochschulen sind nur wenige Studiengänge einschreibungsfrei, häufig müssen Interessenten an einem Auswahlverfahren teilnehmen.

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Promotionsverfahren dürfen an Fachhochschulen in der Regel nicht durchgeführt werden, doch gibt es zwischen Fachhochschulen und Universitäten Kooperationsvereinbarungen. An den Universitäten wird dann zumeist die abschließende Prüfung abgenommen.

Ein Masterabschluss einer Fachhochschule qualifiziert zur Promotion.

An der Fachhochschule zu erwerbende Abschlüsse:

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