BAföG

Bundesausbildungsförderungsgesetz

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es das sogenannte Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG. Jeder Deutsche oder in Deutschland lebende EU-Bürger, der eine Ausbildung an einer staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule, Berufsakademie) anstrebt, hat zunächst Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG-Gesetz.

Ob und in welcher Höhe diese Leistungen tatsächlich gewährt werden, hängt von der finanziellen Situation der Familie des Antragstellers ab. In der Regel wird die Ausbildungsförderung als elternabhängiges BAföG gewährt, das bedeutet, dass sich die Höhe der Ausbildungsförderung am Einkommen der Eltern des Antragsstellers bemisst.

Um den Anspruch auf Ausbildungsförderung geltend machen zu können, muss zunächst ein BAföG-Antrag gestellt werden. Die Förderungsdauer beträgt immer nur ein Jahr, danach muss ein erneuter Antrag eingereicht werden.

Zudem gibt es eine Förderungshöchstdauer, die an den meisten Hochschulen der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs entspricht. Wer also ein Bachelorstudium absolviert – hier beträgt die Regelstudienzeit zwischen 6 und 8 Semestern – kann für drei (6 Semester) bzw. vier (8 Semester) Jahre mir Förderung rechnen.

Hilfestellung bei der Antragsstellung finden Sie in unserem Buch oder im BAföG-Amt ihrer Hochschule.

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